Ja, unser Friedhof steht evangelischen wie katholischen Christinnen und Christen offen. Es können auch Angehörige anderer Religionen beerdigt werden. Einzelheiten werden mit dem Pfarrer / der Pfarrerin unserer Gemeinde verabredet, der/die zuständig ist. Beisetzungen auf einem christlichen Friedhof sind von einem biblischen Schöpfungsverständnis und der Vorstellung getragen, dass menschliches Leben am Ende bei Gott gut aufgehoben ist. Dies soll bei den Trauerfeiern zum Ausdruck kommen. Insofern können auch konfessionslose Verstorbene auf dem Friedhof bestattet werden, allerdings fallen dann zusätzliche Gebühren an. Der zuständige Pfarrer bzw. die Pfarrerin entscheidet im Einzelfall.
Die Trauerfeier bzw. die Beisetzung kann grundsätzlich von einem Pfarrer / einer Pfarrerin einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gehalten werden. Im Zweifelsfall entscheidet der/die Vorsitzende des Presbyteriums. Die Mitgliedskirchen der ACK sind im Internet zu finden unter: http://www.oekumene-ack.de.
Die Nutzung der Trauerhalle ist in den Gesamtkosten für die Beisetzung mitenthalten.
Jeder Mensch ist nach unserer religiösen Vorstellung ein einzigartiges Geschöpf Gottes, deshalb soll der Namen des/der Verstorbenen bewahrt werden. Deshalb sind anonyme Bestattungen nicht möglich und gibt es auch keine Friedwiese.
Neben der normalen Erdbestattung können Sie auch eine Urne ohne weitere Pflegeaufwendungen in der Erde beisetzen lassen. Das Grab ist mit einer Steinplatte versehen, und Sie können selbst entscheiden, ob und wann Sie eine Blumenschale draufstellen. Die zweite Möglichkeit wird dann die Beisetzung im Columbarium sein.
Columbarium (von lateinisch columbarium, der Taubenschlag), war ursprünglich die Bezeichnung für einen Taubenschlag; wegen der optischen Ähnlichkeit wurden dann auch altrömische Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen so benannt.
Heute bezeichnet man als Columbarium ein Gebäude, das der Aufbewahrung von Urnen dient und oft einem Friedhof angegliedert ist. Auf unserem Evangelischen Friedhof planen wir ein künstlerisch gestaltetes Columbarium aus Naturstein, das der einzigartigen Situation des Todes und der Trauer angemessen ist.
Die Urnenfächer werden i.d.R. in der Reihenfolge ihrer Belegung vergeben, wo bei Paare nebeneinander liegende Plätze bekommen können.
Ja, der Name wird in einheitlicher optischer Form auf den Urnenfächern angebracht.
Bei einer Urnenbeisetzung im Columbarium ist kein Raum für Blumen, Kränze o.ä. vorhanden.
Grabstellen können schon zu Lebzeiten ‚gekauft’ werden. Für das in Planung befindliche Columbarium können Sie sich bereits jetzt auf eine Interessentenliste setzen lassen. Dann werden Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden gehalten
Wahlgrabstellen können für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen erworben werden.
Der Kaufpreis für ein einstelliges Wahlgrab beträgt z.Z. € 1.441,84; für ein Doppelwahlgrab das Doppelte, d.h. € 2.883,68.
Sie können auch eine ‚mehrstellige’ Wahlgrabstätte erwerben, deren Kosten sich für jede weitere Grabstelle um € 1.441,84 erhöht. Das Nutzungsrecht besteht bei Neuerwerb 30 Jahre.
Bei Verlängerung einer Grabstelle bestehen besondere Regelungen, über die Ihnen unsere Friedhofsverwaltung gerne Auskunft gibt. Die Wahlgrabstellen können auch für Urnenbeisetzungen genutzt werden, und zwar für bis zu vier Urnen und einer Erdbestattung.
Seit kurzem bestatten wir Urnen auch auf einem besonderen Urnengrabfeld, deren Grabstätten € 1.250,-- pro Urnenbeisetzung kosten (bei einer Ruhefrist von 20 Jahren). In diesen Grabstätten können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Am besten lassen Sie sich diese Gräber auf dem Friedhof persönlich zeigen. Fragen Sie im Gemeindeamt unseren Friedhofsverwalter, Herrn Müller: Tel. 02421/188-179
Gegenwärtig bestehen keine Gestaltungsvorschriften. Es wird darum gebeten regionale Steine zu verwenden, wodurch sichergestellt wäre, dass sie nicht mit Kinderarbeit produziert wurden. Ansonsten bedürfen Grabmale grundsätzlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung (gebührenpflichtig)